Bulgarien vs. Ungarn: Welches EU-Niedrigsteuerland ist besser für Firmengründungen in 2026?

Von Bizport EU Team Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Ungarn und Bulgarien sind die beiden Jurisdiktionen mit der niedrigsten Körperschaftsteuer in der EU. Ungarns 9 % übertrifft Bulgariens 10 % nominell – aber dieser einzelne Datenpunkt verfehlt das Gesamtbild. Sobald man Dividendenquellensteuer, Währung, politische Stabilität und die Einfachheit der Remote-Gründung berücksichtigt, gewinnt Bulgarien für die meisten Gründer, die tatsächlich Gewinne aus ihrem Unternehmen entnehmen wollen.

1. Die Ausgangszahlen: Ungarn ist 9 %, Bulgarien ist 10 %

Ungarn führte 2017 einen Körperschaftsteuersatz von 9 % ein – damals der niedrigste in der EU und nominell immer noch niedriger als Bulgariens 10 %. Dieser einzige Wert wird in den meisten „niedrigste EU-Steuer"-Vergleichen zitiert.

Aber der Körperschaftsteuersatz ist nur eine Komponente der Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne. Die relevante Frage lautet: Wie viel kostet es insgesamt an Steuern, Geld vom Unternehmen in die eigene Tasche zu bekommen? Dafür müssen Sie die Dividendenquellensteuer hinzufügen.

2. Dividendenquellensteuer: wo Bulgarien entscheidend gewinnt

Kennzahl Bulgarien Ungarn
Körperschaftsteuersatz 10 % 9 %
Dividendenquellensteuer (natürliche Personen) 5 % 15 %
Kombinierter Effektivsteuersatz auf 100.000 € Gewinn (Dividende) ~14,5 % ~22,65 %
Dividenden-QSt an EU-Kapitalgesellschaften (MTR) 0 % 0 %

Ungarns 15 % Dividendenquellensteuer auf natürliche Personen ist die größte Überraschung für Gründer, die beide Länder vergleichen. Bei 100.000 € Gewinn kostet Bulgarien 14.500 € Gesamtsteuer (10 % KöSt + 5 % QSt). Ungarn kostet 22.650 € (9 % KöSt + 15 % QSt). Bulgarien ist 36 % günstiger in der kombinierten Belastung – trotz eines „höheren" Körperschaftsteuersatzes.

3. Währung und Eurozone-Zugang

Bulgarien (EUR seit Jan. 2026)

Bulgarien ist der Eurozone am 1. Januar 2026 beigetreten. Alle bulgarischen Bankkonten und Transaktionen sind jetzt in EUR. Keine BGN-EUR-Umrechnungskosten, kein Währungsrisiko bei EU-Kundenzahlungen.

Ungarn (HUF, kein Eurozone-Beitrittsplan)

Ungarn verwendet den ungarischen Forint (HUF). Kein bestätigter Eurozone-Beitrittstermin. EUR-denominierte Einnahmen müssen zu Marktpreisen umgerechnet werden, was Wechselkurskosten und -risiken verursacht.

4. Politisches und regulatorisches Risiko

Bulgarien: stabile EU-Beziehung

Keine aktiven EU-Rechtsstaatsverfahren. EU-Kohäsionsmittel fließen normal. Ungarns Steuersystem ist seit fast zwei Jahrzehnten stabil (10 %-Satz seit 2007). Eurozone-Beitritt 2026 hat die EU-Integration vertieft.

Ungarn: laufende EU-Spannungen

Ungarn hat laufende EU-Rechtsstaatsverfahren, eingefrorene Kohäsionsmittel und Artikel-7-Verfahren. Die ungarische Regierung hat zudem sektorspezifische „Sondersteuern" auf Finanzinstitute, Energieunternehmen und Telekommunikation eingeführt – ein Zeichen dafür, dass das Steuerrecht als politisches Instrument eingesetzt wird.

5. Remote-Gründung für Nicht-Ansässige

Faktor Bulgarien Ungarn
Remote-Gründung möglich? Ja – apostillierte Vollmacht, kein Besuch erforderlich Technisch möglich, in der Praxis selten reibungslos
Dokumentensprache Englische Dokumente akzeptiert; Einreichung auf Bulgarisch über Agent Alle Dokumente müssen auf Ungarisch sein; Übersetzungen erforderlich
Gründungskosten 299 € ~1.000–2.500 € (ungarische Anwaltskanzlei erforderlich)
Zeitplan 7–10 Werktage 2–4 Wochen typisch

6. Gesamtkostenvergleich

Kostenposition Bulgarien (jährlich) Ungarn (jährlich)
Gründung (einmalig) 299 € 1.000–2.500 €
Eingetragener Sitz 249 €/Jahr 300–600 €/Jahr
Buchhaltung (aktives Unternehmen) 1.500–3.000 €/Jahr 2.000–5.000 €/Jahr
Devisenumrechnungskosten (EUR-Fakturierung) 0 € (Eurozone) Variabel (HUF/EUR-Spread)
Kombinierte Steuer auf 100.000 € Gewinn (Dividenden) 14.500 € 22.650 €

7. Fazit

Bulgarien wählen, wenn

Sie ein Gründer sind, der Dividenden ausschüttet oder sich aus dem Unternehmen bezahlt. Sie Eurozone-EUR-Banking wünschen. Sie eine Remote-Gründung ohne Besuch in Mitteleuropa benötigen. Sie langfristige EU-regulatorische Stabilität und vorhersehbare Steuerbehandlung schätzen.

Ungarn wählen, wenn

Sie bereits in Ungarn mit lokalen Verbindungen, Mitarbeitern oder Lieferanten etabliert sind. Sie nie Dividenden ausschütten und den 9 %-Einbehaltvorteil wünschen. Sie haben professionelle Berater, die auf ungarische Strukturen spezialisiert sind.

Der ehrliche Vergleich: Bulgarien schlägt Ungarn bei den Kennzahlen, die wirklich zählen – kombinierte Steuer auf ausgeschüttete Gewinne, Eurozone-Zugang, Einfachheit der Remote-Gründung und politische Stabilität. Ungarns 1-Prozentpunkt-Vorteil bei der Körperschaftsteuer wird durch seinen 15 %-igen Dividendenquellensteuersatz vollständig zunichtegemacht.

Weiterführend: Vollständiger EU-Ländervergleich, Bulgarien vs. Estland, Bulgarien vs. Zypern.

Häufig gestellte Fragen

Hat Ungarn eine niedrigere Körperschaftsteuer als Bulgarien?

Nominell ja – Ungarns Körperschaftsteuer beträgt 9 % vs. Bulgariens 10 %. Aber Ungarn erhebt auch 15 % Dividendenquellensteuer auf natürliche Personen, was den kombinierten Effektivsteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne auf ~22,65 % vs. Bulgariens ~14,5 % bringt.

Ist Ungarn in der Eurozone?

Nein. Ungarn verwendet den ungarischen Forint (HUF) ohne bestätigten Eurozone-Beitrittstermin. Bulgarien ist der Eurozone im Januar 2026 beigetreten.

Ist Ungarn politisch stabil für Firmengründungen?

Ungarn hat laufende EU-Rechtsstaatsstreitigkeiten und eingefrorene Kohäsionsmittel. Bulgarien hat keine aktiven EU-Vertragsverletzungsverfahren und eine deutlich bessere EU-Beziehung.

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