Bulgarien vs. Ungarn: Welches EU-Niedrigsteuerland ist besser für Firmengründungen in 2026?
Inhalt dieses Vergleichs
Ungarn und Bulgarien sind die beiden Jurisdiktionen mit der niedrigsten Körperschaftsteuer in der EU. Ungarns 9 % übertrifft Bulgariens 10 % nominell – aber dieser einzelne Datenpunkt verfehlt das Gesamtbild. Sobald man Dividendenquellensteuer, Währung, politische Stabilität und die Einfachheit der Remote-Gründung berücksichtigt, gewinnt Bulgarien für die meisten Gründer, die tatsächlich Gewinne aus ihrem Unternehmen entnehmen wollen.
1. Die Ausgangszahlen: Ungarn ist 9 %, Bulgarien ist 10 %
Ungarn führte 2017 einen Körperschaftsteuersatz von 9 % ein – damals der niedrigste in der EU und nominell immer noch niedriger als Bulgariens 10 %. Dieser einzige Wert wird in den meisten „niedrigste EU-Steuer"-Vergleichen zitiert.
Aber der Körperschaftsteuersatz ist nur eine Komponente der Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne. Die relevante Frage lautet: Wie viel kostet es insgesamt an Steuern, Geld vom Unternehmen in die eigene Tasche zu bekommen? Dafür müssen Sie die Dividendenquellensteuer hinzufügen.
2. Dividendenquellensteuer: wo Bulgarien entscheidend gewinnt
| Kennzahl | Bulgarien | Ungarn |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuersatz | 10 % | 9 % |
| Dividendenquellensteuer (natürliche Personen) | 5 % | 15 % |
| Kombinierter Effektivsteuersatz auf 100.000 € Gewinn (Dividende) | ~14,5 % | ~22,65 % |
| Dividenden-QSt an EU-Kapitalgesellschaften (MTR) | 0 % | 0 % |
Ungarns 15 % Dividendenquellensteuer auf natürliche Personen ist die größte Überraschung für Gründer, die beide Länder vergleichen. Bei 100.000 € Gewinn kostet Bulgarien 14.500 € Gesamtsteuer (10 % KöSt + 5 % QSt). Ungarn kostet 22.650 € (9 % KöSt + 15 % QSt). Bulgarien ist 36 % günstiger in der kombinierten Belastung – trotz eines „höheren" Körperschaftsteuersatzes.
3. Währung und Eurozone-Zugang
Bulgarien (EUR seit Jan. 2026)
Bulgarien ist der Eurozone am 1. Januar 2026 beigetreten. Alle bulgarischen Bankkonten und Transaktionen sind jetzt in EUR. Keine BGN-EUR-Umrechnungskosten, kein Währungsrisiko bei EU-Kundenzahlungen.
Ungarn (HUF, kein Eurozone-Beitrittsplan)
Ungarn verwendet den ungarischen Forint (HUF). Kein bestätigter Eurozone-Beitrittstermin. EUR-denominierte Einnahmen müssen zu Marktpreisen umgerechnet werden, was Wechselkurskosten und -risiken verursacht.
4. Politisches und regulatorisches Risiko
Bulgarien: stabile EU-Beziehung
Keine aktiven EU-Rechtsstaatsverfahren. EU-Kohäsionsmittel fließen normal. Ungarns Steuersystem ist seit fast zwei Jahrzehnten stabil (10 %-Satz seit 2007). Eurozone-Beitritt 2026 hat die EU-Integration vertieft.
Ungarn: laufende EU-Spannungen
Ungarn hat laufende EU-Rechtsstaatsverfahren, eingefrorene Kohäsionsmittel und Artikel-7-Verfahren. Die ungarische Regierung hat zudem sektorspezifische „Sondersteuern" auf Finanzinstitute, Energieunternehmen und Telekommunikation eingeführt – ein Zeichen dafür, dass das Steuerrecht als politisches Instrument eingesetzt wird.
5. Remote-Gründung für Nicht-Ansässige
| Faktor | Bulgarien | Ungarn |
|---|---|---|
| Remote-Gründung möglich? | Ja – apostillierte Vollmacht, kein Besuch erforderlich | Technisch möglich, in der Praxis selten reibungslos |
| Dokumentensprache | Englische Dokumente akzeptiert; Einreichung auf Bulgarisch über Agent | Alle Dokumente müssen auf Ungarisch sein; Übersetzungen erforderlich |
| Gründungskosten | 299 € | ~1.000–2.500 € (ungarische Anwaltskanzlei erforderlich) |
| Zeitplan | 7–10 Werktage | 2–4 Wochen typisch |
6. Gesamtkostenvergleich
| Kostenposition | Bulgarien (jährlich) | Ungarn (jährlich) |
|---|---|---|
| Gründung (einmalig) | 299 € | 1.000–2.500 € |
| Eingetragener Sitz | 249 €/Jahr | 300–600 €/Jahr |
| Buchhaltung (aktives Unternehmen) | 1.500–3.000 €/Jahr | 2.000–5.000 €/Jahr |
| Devisenumrechnungskosten (EUR-Fakturierung) | 0 € (Eurozone) | Variabel (HUF/EUR-Spread) |
| Kombinierte Steuer auf 100.000 € Gewinn (Dividenden) | 14.500 € | 22.650 € |
7. Fazit
Bulgarien wählen, wenn
Sie ein Gründer sind, der Dividenden ausschüttet oder sich aus dem Unternehmen bezahlt. Sie Eurozone-EUR-Banking wünschen. Sie eine Remote-Gründung ohne Besuch in Mitteleuropa benötigen. Sie langfristige EU-regulatorische Stabilität und vorhersehbare Steuerbehandlung schätzen.
Ungarn wählen, wenn
Sie bereits in Ungarn mit lokalen Verbindungen, Mitarbeitern oder Lieferanten etabliert sind. Sie nie Dividenden ausschütten und den 9 %-Einbehaltvorteil wünschen. Sie haben professionelle Berater, die auf ungarische Strukturen spezialisiert sind.
Der ehrliche Vergleich: Bulgarien schlägt Ungarn bei den Kennzahlen, die wirklich zählen – kombinierte Steuer auf ausgeschüttete Gewinne, Eurozone-Zugang, Einfachheit der Remote-Gründung und politische Stabilität. Ungarns 1-Prozentpunkt-Vorteil bei der Körperschaftsteuer wird durch seinen 15 %-igen Dividendenquellensteuersatz vollständig zunichtegemacht.
Weiterführend: Vollständiger EU-Ländervergleich, Bulgarien vs. Estland, Bulgarien vs. Zypern.
Häufig gestellte Fragen
Hat Ungarn eine niedrigere Körperschaftsteuer als Bulgarien?
Nominell ja – Ungarns Körperschaftsteuer beträgt 9 % vs. Bulgariens 10 %. Aber Ungarn erhebt auch 15 % Dividendenquellensteuer auf natürliche Personen, was den kombinierten Effektivsteuersatz auf ausgeschüttete Gewinne auf ~22,65 % vs. Bulgariens ~14,5 % bringt.
Ist Ungarn in der Eurozone?
Nein. Ungarn verwendet den ungarischen Forint (HUF) ohne bestätigten Eurozone-Beitrittstermin. Bulgarien ist der Eurozone im Januar 2026 beigetreten.
Ist Ungarn politisch stabil für Firmengründungen?
Ungarn hat laufende EU-Rechtsstaatsstreitigkeiten und eingefrorene Kohäsionsmittel. Bulgarien hat keine aktiven EU-Vertragsverletzungsverfahren und eine deutlich bessere EU-Beziehung.
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