Nicht-EU-Gründer

EU-Unternehmen für Nicht-EU-Gründer: Vollständiger Leitfaden 2026

Sie benötigen keine EU-Staatsbürgerschaft oder keinen EU-Wohnsitz, um eine bulgarische Gesellschaft zu gründen. US-, UK-, kanadische, australische, UAE- und andere Nicht-EU-Staatsangehörige können eine bulgarische EOOD vollständig remote gründen – mit einer apostillierten Vollmacht und ohne Bulgarien zu besuchen.

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Besuche in Bulgarien erforderlich
10 %
Körperschaftsteuer – niedrigste in der EU
299 €
Pauschale Gründungsgebühr
7–10
Werktage bis zur Eintragung

Was „Nicht-EU-Gründer" in der Praxis bedeutet

Dieser Leitfaden richtet sich speziell an Gründer, die Staatsbürger von Nicht-EU-Ländern sind: USA, UK (nach dem Brexit), Kanada, Australien, Neuseeland, VAE, Singapur, Indien, Südafrika und die meisten anderen Länder außerhalb der Europäischen Union.

Für Nicht-EU-Staatsbürger ist die entscheidende Frage: Kann die Vollmacht in meinem Land notariell beglaubigt und apostilliert werden, und akzeptiert Bulgarien Apostillen aus meinem Land? Die Antwort für alle Signaturstaaten der Haager Apostillen-Konvention lautet ja.

Das Apostillen-Verfahren nach Land

Deutschland

Notariell beglaubigen lassen. Apostille beim zuständigen Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht (je nach Bundesland). Kosten: ca. 15–30 € Gerichtsgebühr + Notarkosten. Bearbeitungszeit: 1–7 Tage.

USA

Notariell beim örtlichen Notar beglaubigen. Apostille vom Secretary of State des Bundesstaates, in dem die Beglaubigung erfolgte. Kosten: $5–$20 + Notargebühr (~$10–$25). Bearbeitungszeit: gleicher Tag bis 15 Tage je nach Bundesstaat.

Vereinigtes Königreich

Notariell beim britischen Solicitor oder Notariatsperson beglaubigen. Apostille vom Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO). Kosten: ~30 £ FCDO-Gebühr + Notar (~50–150 £). Bearbeitungszeit: gleicher Tag bis 5 Tage.

VAE

Die VAE sind kein Mitglied der Haager Apostillen-Konvention. Dokumente müssen über das UAE Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation (MOFAIC) authentifiziert und dann bei der bulgarischen Botschaft in Abu Dhabi legalisiert werden. Bearbeitungszeit: 2–4 Wochen.

Was Sie mit einer bulgarischen EOOD als Nicht-EU-Gründer erhalten

  • Eine vollständig gültige EU-registrierte Gesellschaft — nach bulgarischem Recht eingetragen, mit bulgarischer Handelsregisternummer (EIK).
  • EU-Umsatzsteuer-Zugang — Antrag auf bulgarische MwSt.-Registrierung und EU-MwSt.-OSS für grenzüberschreitende Verkäufe.
  • EU-Marktzugang — Rechnungen an EU-Kunden als EU-Unternehmen, Verträge mit EU-Lieferanten, Zugang zu EU-Plattformen (Stripe, Amazon FBA, Google Ads).
  • 10 % Körperschaftsteuer — Bulgariens Pauschalsteuersatz gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers.
  • 100 % Auslandsbesitz — bulgarisches Recht erlaubt vollständigen Auslandsbesitz einer EOOD ohne lokalen Gesellschafter.

Was Sie NICHT erhalten (wichtige Hinweise)

Bitte vor dem Vorgehen lesen

  • Kein EU-Wohnsitz oder Aufenthaltsrecht — der Besitz einer bulgarischen Gesellschaft gibt Ihnen nicht das Recht, in Bulgarien oder einem anderen EU-Land zu leben oder zu arbeiten.
  • Kein Schutz vor der Hinzurechnungsbesteuerung Ihres Heimatlandes — Deutschland hat das Außensteuergesetz (AStG), das nicht ausgeschüttete Gewinne ausländischer Gesellschaften Ihnen persönlich zurechnen kann. Holen Sie vor dem Vorgehen Steuerberatung in Ihrem Wohnsitzland ein.
  • Kein Ersatz für Steuerplanung — eine bulgarische Gesellschaft ist eine legitime rechtliche Struktur; sie löst nicht von sich aus Ihre persönlichen Steuerpflichten in Ihrem Heimatland.

Der Gründungsprozess Schritt für Schritt

  1. Bizport EU kontaktieren — teilen Sie uns Ihre Staatsangehörigkeit, geplante Geschäftstätigkeit und eventuelle Mitgründer mit. Wir bestätigen die Apostille-Anforderungen für Ihr Land und bereiten die Vollmacht vor.
  2. KYC-Einreichung — senden Sie uns Reisepasskopie, Adressnachweis und Herkunft der Mittel. Wir führen die Geldwäscheprüfung durch.
  3. Vollmacht unterzeichnen und apostillieren — bringen Sie unser Muster zu einem lokalen Notar, besorgen Sie die Apostille und senden Sie uns das Original per Kurier.
  4. Wir erledigen den Rest — Handelsregistereintragung, Einrichtung des eingetragenen Sitzes, UBO-Registereintragung. Eintragungsdauer: 7–10 Werktage.
  5. Gesellschaftsunterlagen erhalten — Handelsregisterbescheinigung, Satzung, UBO-Bestätigung, Sitznachweis. Alle digital zugestellt.
  6. Banking-Einrichtung — wir stellen Sie EMI-Anbietern für sofortigen Kontozugang vor.

Was Bizport EU für Nicht-EU-Gründer übernimmt

Vollmacht-Vorbereitung — länderspezifisches Muster, das alle Gründungsakte abdeckt, an Sie zum Unterzeichnen beim Notar übersandt.
KYC und AML — wir führen Sie durch unsere Dokumentenliste und verwalten die Compliance-Prüfung.
Handelsregistereintragung — EOOD-Gründung, Satzung, Stammkapitaleinlage (Mindestkapital: 2 BGN, ~1 €).
Eingetragener Sitz Sofia — gesetzlicher Sitz erforderlich, im Gründungspaket enthalten.
UBO-Register — Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten beim bulgarischen Handelsregister, innerhalb von 7 Tagen nach Gründung erforderlich.
Banking-Einführungen — Revolut Business, Wise Business und Payoneer für sofortige EUR-Konten; traditionelle Bankeinführungen auf Anfrage.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Nicht-EU-Bürger ein Unternehmen in der EU gründen?

Ja. Bulgarien erlaubt Nicht-EU-Bürgern, eine EOOD ohne Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft vollständig zu besitzen und zu verwalten. Der Prozess erfolgt remote über eine apostillierte Vollmacht.

Muss ich Bulgarien zu irgendeinem Zeitpunkt besuchen?

Nein. Die gesamte Gründung ist remote. Sie unterzeichnen die Vollmacht in Ihrem Heimatland, lassen sie apostillieren und schicken das Original an uns. Kein Besuch in Bulgarien ist zu irgendeinem Zeitpunkt erforderlich.

Wird mein Heimatland mich auf bulgarische Unternehmensgewinne besteuern?

Möglicherweise ja, je nach Ihrem steuerlichen Wohnsitzland. Deutschland hat das Außensteuergesetz (AStG), die USA besteuern Staatsbürger auf weltweites Einkommen. Sie müssen einen lokalen Steuerberater konsultieren – wir können keine Beratung zu Ihrer Steuersituation im Heimatland geben.

Ihr EU-Unternehmen von überall auf der Welt gründen

Bulgarische EOOD, 299 € Pauschalgebühr, vollständig remote, 7–10 Werktage. Wir senden Ihnen das apostillierfähige Vollmachtsmuster und begleiten Sie Schritt für Schritt.

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