Wie Deutsche Staatsbürger eine Firma in Bulgarien gründen
Inhaltsverzeichnis
- 1. Warum Deutsche Unternehmer auf Bulgarien schauen
- 2. EU-Niederlassungsfreiheit
- 3. Schrittweiser Anmeldeprozess
- 4. Steuervergleich: Deutschland vs. Bulgarien
- 5. Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regeln)
- 6. Was Sie tun können und was nicht
- 7. Häufige Fehler deutscher Gründer
- 8. Kosten und Zeitplan
- 9. Häufig gestellte Fragen
Bulgariens 10 % Pauschal-Körperschaftsteuer ist die zweitniedrigste in der Europäischen Union. Für deutsche Unternehmer, die einen kombinierten Effektivsatz von 28–32 % zahlen (Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Gewerbesteuer), ist die Arithmetik überzeugend. Doch überzeugende Arithmetik allein macht noch keine konforme Struktur — das Verständnis sowohl der Chancen als auch der rechtlichen Grenzen ist unerlässlich, bevor Sie beginnen.
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1. Warum Deutsche Unternehmer auf Bulgarien schauen
Deutschlands Steuerbelastung für inhabergeführte Unternehmen zählt zu den höchsten in der EU. Eine GmbH, die Körperschaftsteuer (15 %), Solidaritätszuschlag (0,825 %) und Gewerbesteuer (durchschnittlich 14–17 % je nach Gemeinde) zahlt, hat einen kombinierten Effektivsatz von rund 30 %. Die Ausschüttung von Gewinnen als Dividende löst dann eine weitere Abgeltungssteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag aus, was die Gesamtsteuerbelastung auf einen Euro Unternehmensgewinn auf rund 48 % bringt.
Neben den reinen Zahlen haben deutsche Gründer mit dichter Bürokratie zu kämpfen: das Handelsregister, obligatorische Gesellschafterbeschlüsse durch einen Notar für viele Änderungen, strenge Buchführungspflichten und Compliance-Aufwand, der erhebliche Managementzeit verbrauchen kann.
Bulgarien, seit 2007 EU-Mitglied und seit 2026 Eurozone-Mitglied, bietet: 10 % Körperschaftsteuer, 5 % Quellensteuer auf Dividenden, ein schlankes Handelsregister und eine vollständig digitalisierte Steuerbehörde (NRA). Für Gründer, deren Tätigkeit wirklich ortsunabhängig ist — Softwareentwicklung, Beratung, digitales Marketing, E-Commerce — ist der Fall für eine bulgarische Gesellschaft stark, sofern sie korrekt strukturiert ist.
2. EU-Niederlassungsfreiheit
Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert jedem EU-Bürger das Recht, in jedem Mitgliedstaat zu denselben Bedingungen wie dessen Staatsangehörige ein Unternehmen zu gründen. Als deutscher (und damit EU-)Bürger haben Sie ein uneingeschränktes Recht auf Gründung in Bulgarien. Das bulgarische Gesellschaftsrecht sieht weder ein Mindestaufenthaltserfordernis noch Staatsbürgerschaftsrestriktionen für Gesellschafter oder Geschäftsführer vor.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte in Cadbury Schweppes (C-196/04), dass eine in einem anderen Mitgliedstaat gegründete Gesellschaft nicht durch die CFC-Regeln des Heimatstaates besteuert werden kann, es sei denn, es handelt sich um eine rein künstliche Gestaltung ohne echte wirtschaftliche Aktivität. Dies ist ein wichtiger Schutz — aber er ist zweischneidig: echte wirtschaftliche Aktivität ist erforderlich.
3. Schrittweiser Anmeldeprozess für Deutsche Staatsbürger
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1
Wählen Sie Ihre Gesellschaftsstruktur.
Die meisten Einzelgründer wählen eine EOOD (Einpersonen-GmbH). Wenn Sie einen Mitgründer haben, benötigen Sie eine OOD (Mehrpersonen-GmbH). Beide bieten beschränkte Haftung und denselben Steuersatz von 10 %.
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2
Erstellen und apostillieren Sie eine Vollmacht.
Sie unterzeichnen eine notariell beglaubigte Vollmacht bei einem deutschen Notar. Das Dokument muss beim zuständigen Landgericht oder Oberlandesgericht apostilliert werden. Dies bevollmächtigt Bizport EU, in Bulgarien in Ihrem Namen zu handeln — keine Reise erforderlich.
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3
Legen Sie eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises vor.
Eine beglaubigte Kopie (beglaubigte Kopie) Ihres deutschen Personalausweises oder Reisepasses, oder eine notariell beglaubigte Kopie, ist für den KYC-Prozess erforderlich.
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4
Zahlen Sie das Stammkapital ein.
Das bulgarische Recht verlangt ein Mindest-Stammkapital von BGN 2 (ca. 1 €). In der Praxis zahlen die meisten Gründer 100–500 € ein. Die Einzahlung muss auf ein bulgarisches Bankansammelkonto erfolgen — Bizport EU kann dies in Ihrem Namen erledigen, wenn Sie die Mittel an uns überweisen.
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5
Eintragung im Handelsregister.
Bizport EU erstellt alle Unterlagen und reicht sie beim bulgarischen Handelsregister ein. Die Eintragung wird innerhalb von 3–5 Werktagen bestätigt.
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6
Steuerregistrierung und virtuelles Büro.
Nach der Genehmigung im Handelsregister melden wir Ihre Gesellschaft bei der NRA (bulgarische Steuerbehörde) an und richten Ihre eingetragene Adresse in Sofia ein. Alle offiziellen Behördenkorrespondenzen werden gescannt und Ihnen auf Englisch weitergeleitet.
4. Steuervergleich: Deutschland vs. Bulgarien
| Steuerposten | Deutschland (GmbH) | Bulgarien (EOOD) |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % | 10 % |
| Solidaritätszuschlag | 0,825 % | 0 % |
| Gewerbesteuer / lokale Steuer | ~14–17 % | 0 % |
| Effektiver Körperschaftsteuersatz | ~30 % | 10 % |
| Quellensteuer auf Dividenden | 25 % + Soli | 5 % |
| Kombinierter Satz (KSt + Dividende) | ~48 % | ~14,5 % |
Ein Rechenbeispiel: Eine Beratungs-EOOD erzielt 200.000 € Gewinn. Nach 10 % Körperschaftsteuer (20.000 €) verbleiben der Gesellschaft 180.000 €. Die Ausschüttung als Dividende an einen in Deutschland ansässigen Eigentümer löst 5 % bulgarische Quellensteuer aus (9.000 €), was netto 171.000 € ergibt — vor etwaigen deutschen Einkommensteuerpflichten (siehe Abschnitt CFC unten).
5. Hinzurechnungsbesteuerung: Was die deutschen CFC-Regeln für Sie bedeuten
Deutschlands CFC-Regeln — Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7–14 Außensteuergesetz (AStG) — sind der mit Abstand wichtigste Faktor für jeden in Deutschland ansässigen Gesellschafter einer ausländischen Gesellschaft. Sie unvoreingenommen zu verstehen ist nicht verhandelbar.
Wann §§ 7–14 AStG anwendbar ist
- Eine in Deutschland ansässige Person hält mehr als 50 % an einer ausländischen Gesellschaft
- Die ausländische Gesellschaft erzielt passive Einkünfte (Kapitalerträge, Zinsen, Lizenzgebühren, bestimmte konzerninterne Dienstleistungen), die am Entstehungsort unter 25 % besteuert werden
- Die passiven Einkünfte übersteigen 80.000 € pro Jahr
Wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, behandelt Deutschland die passiven Einkünfte, als wären sie Ihnen persönlich ausgeschüttet worden, und besteuert sie zu Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Dividende gezahlt wurde.
Aktive Handelseinkünfte werden anders behandelt. Wenn Ihre bulgarische EOOD echte gewerbliche Tätigkeiten ausübt — Softwareentwicklung, Beratung für Dritte, E-Commerce-Abwicklung — und diese Tätigkeiten mit echter wirtschaftlicher Substanz in Bulgarien ausgeführt werden (ein Geschäftsführer, ein Geschäftssitz, echte Entscheidungsfindung), werden die Einkünfte als aktiv eingestuft, und die CFC-Regeln gelten im Allgemeinen nicht, obwohl Bulgariens Steuersatz unter 25 % liegt.
Die entscheidende Frage, die Ihr deutscher Steuerberater stellen wird: Wo werden die wesentlichen Entscheidungen getroffen? Wenn Sie täglich in München sitzen und die Sofioter Gesellschaft lediglich eine Rechnungsadresse ist, könnte das Finanzamt argumentieren, dass sich der Ort der Geschäftsleitung der Gesellschaft in Deutschland befindet — was sie für Steuerzwecke zu einer deutschen Gesellschaft macht und jeden strukturellen Vorteil zunichte macht.
6. Was Sie tun können und was nicht
Rechtlich unbedenklich
- Eine EOOD als EU-Betriebsgesellschaft für internationale Kunden zu haben
- Ihren Steuerwohnsitz nach Bulgarien zu verlegen (183-Tage-Regel)
- Die EOOD als Holdinggesellschaft mit echten bulgarischen Vorstandssitzungen zu nutzen
- Nicht-deutsche Kunden über die EOOD mit echter Substanz zu fakturieren
Hohes Risiko oder nicht konform
- Den Steuerwohnsitz in Deutschland zu behalten, während die EOOD als Briefkasten behandelt wird
- Alle Unternehmensentscheidungen aus Deutschland zu treffen, ohne jede echte bulgarische Aktivität
- Passive Kapitalerträge über Bulgarien zu leiten, um deutsche persönliche Steuern zu vermeiden
- Die bulgarische Gesellschaft nicht beim deutschen Finanzamt anzumelden
7. Häufige Fehler Deutscher Gründer
- Das AStG bis Jahresende ignorieren: CFC-Einkünfte können rückwirkend anfallen. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit Auslandssteuerrecht-Erfahrung, bevor Sie gründen.
- Apostille-Vorlaufzeiten unterschätzen: Deutsche Notare haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten, und die Ausstellung der Apostille beim Landgericht kann 1–3 Wochen dauern. Planen Sie voraus.
- Davon ausgehen, dass das virtuelle Büro allein Substanz schafft: Eine eingetragene Adresse in Sofia ist für jede bulgarische Gesellschaft gesetzlich vorgeschrieben, begründet jedoch für sich allein keine ausreichende wirtschaftliche Substanz für eine deutsche Steuerprüfung. Echte Aktivität zählt.
- Die Gesellschaft nicht beim deutschen Finanzamt anmelden: In Deutschland ansässige Steuerpflichtige mit beherrschenden Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften müssen diese in ihrer jährlichen Steuererklärung (Anlage AESt) angeben. Das Weglassen stellt ein eigenständiges Compliance-Risiko dar.
- Mindest-Stammkapital mit tatsächlichem Kapital verwechseln: Während BGN 2 das gesetzliche Minimum ist, erwarten Banken und Kunden oft eine aussagekräftigere Kapitalausstattung. Eine Einzahlung von 1.000–2.000 € signalisiert Seriosität.
8. Kosten und Zeitplan
| Position | Kosten (ca.) | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Deutscher Notar + Apostille | 80–250 € | Tag 1–10 |
| Bizport EU Firmengründung | Ab 299 € | Tag 10–15 |
| Stammkapitaleinlage | Ab 1 € (typisch 100–500 €) | Tag 10 |
| Virtuelles Büro Sofia | Ab 39 €/Monat | Laufend |
| Jährliche Buchhaltung & Steuererklärung | Ab 600 €/Jahr | Laufend |
Gesamtzeit vom Erstkontakt bis zur eingetragenen Gesellschaft: in der Regel 10–18 Werktage, abhängig davon, wie schnell Sie die apostillierte Vollmacht aus Deutschland erhalten können.
9. Häufig Gestellte Fragen
Kann ein deutscher Staatsbürger 100 % einer bulgarischen Gesellschaft besitzen?
Ja. Es gibt keine Beschränkungen für ausländische Beteiligungen an bulgarischen Gesellschaften. Ein deutscher Staatsangehöriger kann alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer EOOD sein, ohne bulgarischer Einwohner oder Staatsbürger zu sein.
Muss ich nach Bulgarien reisen, um meine Gesellschaft anzumelden?
Nein. Der gesamte Prozess ist zu 100 % remote möglich. Sie unterzeichnen eine Vollmacht mit Apostille bei einem deutschen Notar, und Bizport EU erledigt alle Einreichungen beim bulgarischen Handelsregister in Ihrem Namen.
Besteuert Deutschland die Gewinne meiner bulgarischen Gesellschaft nach CFC-Regeln?
Wenn Sie weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sind und Ihre bulgarische Gesellschaft passive Einkünfte ohne echte lokale Substanz erzielt, kann die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7–14 AStG) diese Einkünfte Ihnen persönlich zurechnen. Aktive Handelseinkünfte mit echter bulgarischer Tätigkeit liegen im Allgemeinen außerhalb des Anwendungsbereichs. Konsultieren Sie stets einen deutschen Steuerberater mit internationaler Steuerrechtserfahrung.
Wie lange dauert die Eintragung?
Sobald alle notariell beglaubigten und apostillierten Unterlagen eingegangen sind, bearbeitet das bulgarische Handelsregister den Antrag in der Regel innerhalb von 3–5 Werktagen. Die Gesamtzeit einschließlich der Vorbereitung beim deutschen Notar beträgt 10–18 Werktage.
Wie hoch sind die laufenden jährlichen Kosten?
Zu den typischen laufenden Kosten gehören ein virtuelles Büro-Abonnement (ab 39 €/Monat), jährliche Buchhaltungs- und Steuererklärungskosten (ab 600 €/Jahr) sowie Sozialversicherungsbeiträge für den Geschäftsführer. Alle Gebühren werden im Voraus transparent offengelegt, ohne versteckte Kosten.
Bereit, Ihre bulgarische Firma zu gründen?
Bizport EU erledigt den gesamten Prozess remote — von der Vollmacht-Beratung bis zur Eintragung im Handelsregister. Deutschsprachige Kunden willkommen.
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