Bulgarische Holdinggesellschaft für IP, Investitionen und Konzernstrukturen: Leitfaden 2026
Die bulgarische EOOD oder OOD kann als effektives Holdingvehikel fungieren: 10 % Steuer auf alle Einkünfte, 5 % Quellensteuer auf Dividenden, Zugang zur EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und Schachtelprivileg für qualifizierte Beteiligungen. Für viele internationale Gründer ist es die kostengünstigste EU-Holdingstruktur.
Was eine bulgarische Holdinggesellschaft halten kann
Eine bulgarische OOD oder EOOD kann rechtlich gesehen nahezu jede Anlageklasse halten:
- Anteile an Tochtergesellschaften — bulgarisch oder ausländisch, EU oder Nicht-EU. Die Holdinggesellschaft wird zur Konzernmutter.
- Geistiges Eigentum — Software, Marken, Patente, Domain-Portfolios, Markenrechte. Gehalten und an Betriebstöchter lizenziert.
- Finanzinstrumente — Anleihen, börsennotierte Aktien, Private-Equity-Beteiligungen, Fondsanteile.
- Immobilien — bulgarisches Eigentum direkt; ausländisches Eigentum über Zwischen-Holding oder direkt je nach Jurisdiktion.
- Barmittel und konzerninterne Darlehen — die Holdinggesellschaft kann überschüssige Barmittel als konzerninterne Darlehen zu marktüblichen Zinsen an Tochtergesellschaften ausreichen.
Schachtelprivileg: Dividenden von Tochtergesellschaften
Gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (im bulgarischen Körperschaftsteuerrecht umgesetzt) sind Dividenden, die die bulgarische Holding von einer EU-Tochtergesellschaft erhält, von der bulgarischen Körperschaftsteuer befreit, wenn:
- Die bulgarische Gesellschaft mindestens 10 % der Anteile an der ausschüttenden Tochtergesellschaft hält
- Die Beteiligung mindestens 12 Monate gehalten wurde
- Beide Unternehmen in ihren jeweiligen Jurisdiktionen der Körperschaftsteuer unterliegen
Veräußerungsgewinne beim Verkauf von EU-Tochteranteilen (bei gleichen 10%/12-Monats-Bedingungen) sind ebenfalls steuerfrei. Für eine Holdinggesellschaft, die Dividenden erhält oder einen Anteilsverkauf plant, ist dies das wichtigste Merkmal der bulgarischen Holdingstruktur.
Für Nicht-EU-Töchter werden Dividenden in das zu versteuernde Einkommen der bulgarischen Gesellschaft einbezogen und mit 10 % besteuert — mit einer Anrechnung für im Quellenstaat gezahlte Quellensteuer.
IP-Holding: Lizenzgebühren und Lizenzeinkünfte
Bulgarien hat keine dedizierte IP-Box-Regelung (anders als das niederländische Innovationsbox oder das zypriotische IP-Regime). Jedoch ist der pauschale Steuersatz von 10 % auf alle Gewinne — einschließlich Lizenzgebühren — in der Praxis wettbewerbsfähig gegenüber den meisten effektiven IP-Box-Sätzen:
| Jurisdiktion | IP-Regelung | Effektiver Satz auf qualifizierte IP-Einkünfte |
|---|---|---|
| Bulgarien | Keine IP-Box (Pauschalsatz) | 10 % auf alle Gewinne |
| Niederlande | Innovationsbox | 9 % auf qualifizierte Gewinne |
| Zypern | IP-Regelung | 2,5 % auf qualifizierte Gewinne |
| Irland | Knowledge Development Box | 6,25 % auf qualifizierte Gewinne |
| Luxemburg | IP-Regelung | ~4,5 % auf qualifizierte Gewinne |
Quellensteuer auf ausgehende Zahlungen
Dividenden an Privatpersonen
5 % Quellensteuer. Kann durch Abkommen reduziert werden (viele Abkommen sehen 5 % oder 10 % vor).
Dividenden an EU-Körperschaften (≥10 % Beteiligung, ≥24 Monate)
0 % gemäß der Mutter-Tochter-Richtlinie.
Lizenzgebühren an EU-Gesellschaften
0 % gemäß der EU-Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie (soweit Voraussetzungen erfüllt).
Zinszahlungen
10 % Quellensteuer im Inland; 0 % gemäß der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie für qualifizierte EU-Empfänger.
Zahlungen an Nicht-EU-Gesellschaften in Vertragsländern
Reduzierte Sätze gemäß den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen (typischerweise 5–10 % auf Dividenden, 0–10 % auf Lizenzgebühren).
Typische Holdingstrukturen mit Bulgarien
Solo-Gründer-Holdingstruktur
Gründer (Privatperson) → Bulgarische EOOD (Holding) → Operative EOOD (Bulgarien) oder operative Einheiten anderswo. Gewinne fließen in die Holding und verbleiben dort bei 10 %. Dividenden von der Holding an den Gründer: 5 %. Gesamteffektivsatz auf ausgeschütteten Gewinn: ca. 14,5 %.
Multinationale Konzernstruktur
Bulgarische OOD hält Anteile an Tochtergesellschaften in anderen EU-Ländern. Dividenden fließen steuerfrei nach oben (MTR). Die bulgarische Holding konsolidiert den Konzerngewinn bei 10 %. Nützlich, wenn Betriebseinheiten in höher besteuerten Jurisdiktionen sind und Sie Gewinne auf Konzernebene zurückhalten wollen.
IP-Holding + OpCo-Trennung
Bulgarische EOOD besitzt das IP (Software, Marke, Patente). Sie lizenziert das IP an eine operative Gesellschaft (gleiche oder andere Jurisdiktion). Lizenzgebühren fließen an die bulgarische IP-Holding und werden mit 10 % besteuert. Die OpCo zieht die Lizenzgebühr als Betriebsausgabe in ihrer höher besteuerten Jurisdiktion ab.
Investmentvehikel
Bulgarische EOOD hält ein Portfolio aus börsennotierten Aktien, Anleihen oder Fondsanteilen. Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) werden mit 10 % besteuert. Keine Mindeststeuer auf passive Einkünfte. Nützlich für Gründer, die überschüssige Barmittel in einer steuereffizienten EU-Struktur anlegen möchten.
Wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind
- Substanz ist entscheidend für den Zugang zu Steuerabkommen. Wird die bulgarische Holding als Durchleitungsgesellschaft angefochten (keine echten Managemententscheidungen dort), können Abkommensvorteile und das MTR-Privileg verweigert werden. Die Holding sollte über echtes Management verfügen — Vorstandsentscheidungen, Vorstandsprotokolle, ein Geschäftsführer, der tatsächlich Managementfunktionen von Bulgarien aus ausübt.
- Hinzurechnungsbesteuerung in Ihrem Wohnsitzland. Wenn Sie persönlich in Deutschland, Frankreich, Großbritannien oder den meisten anderen entwickelten Ländern steuerlich ansässig sind, können die dortigen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln die nicht ausgeschütteten Gewinne der bulgarischen Holding Ihnen persönlich zurechnen und zu Ihrem Inlandssteuersatz besteuern. Dies ist der häufigste Grund, warum bulgarische Strukturen ihren theoretischen Steuervorteil nicht liefern. Wenden Sie sich vor dem Vorgehen an einen Steuerberater in Ihrem Wohnsitzland.
- Verrechnungspreisdokumentation. Konzerninterne Transaktionen (Lizenzgebühren, Managementgebühren, konzerninterne Darlehen) müssen fremdvergleichskonform sein und dokumentiert werden. Bei Konzernen mit einem Umsatz von über 750 Mio. € gilt die vollständige länderbezogene Berichterstattung. Unterhalb dieser Schwelle sind die Dokumentationspflichten geringer, existieren aber trotzdem.
Was Bizport EU für Holdingstrukturen übernimmt
Wir bieten keine Steuerberatung für Ihr persönliches Wohnsitzland an. Für Holdingstrukturen empfehlen wir dringend, sich vor dem Vorgehen mit einem lokalen Steuerberater in Ihrem Land abzustimmen. Wir können eine Empfehlung für Berater aussprechen, die regelmäßig mit bulgarischen Strukturen arbeiten.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine bulgarische Gesellschaft Anteile an anderen EU-Gesellschaften halten?
Ja. Eine bulgarische OOD oder EOOD kann Anteile an Gesellschaften halten, die in der EU oder weltweit gegründet wurden. Dividenden von EU-Töchtern, an denen die bulgarische Gesellschaft mindestens 10 % für 12+ Monate hält, können nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei empfangen werden.
Ist Bulgarien gut für IP-Holdingstrukturen geeignet?
Bulgarien hat einen pauschalen Körperschaftsteuersatz von 10 %, der auf alle Einkünfte einschließlich IP-Lizenzgebühren angewendet wird. Es gibt keine dedizierte IP-Box (anders als in den Niederlanden oder Zypern), aber der pauschale Satz von 10 % ist wettbewerbsfähig gegenüber den meisten effektiven EU-IP-Box-Sätzen für Gründer unterhalb von 5 Mio. € IP-Einnahmen.
Wie hoch ist die Quellensteuer auf Dividenden aus einer bulgarischen Holdinggesellschaft?
Dividenden an Privatpersonen: 5 %. Dividenden an EU-Körperschaften mit ≥10 % für ≥24 Monate: 0 % nach der Mutter-Tochter-Richtlinie. Dividenden an Nicht-EU-Aktionäre: 5 % (kann durch Abkommen reduziert werden).
Kann eine bulgarische Holdinggesellschaft Immobilien besitzen?
Ja. Eine bulgarische EOOD oder OOD kann bulgarische oder ausländische Immobilien direkt halten. Mieteinnahmen werden mit 10 % besteuert. Veräußerungsgewinne aus Immobilienverkäufen werden in den ordentlichen Gewinn einbezogen und mit 10 % besteuert. Jährliche Grundsteuer und Grunderwerbsteuer gelten für bulgarische Immobilien unabhängig von der Eigentümerstruktur.
Benötige ich einen bulgarischen Geschäftsführer mit Wohnsitz in Bulgarien für eine Holdinggesellschaft?
Es gibt keine bulgarische gesetzliche Anforderung für einen lokalen Geschäftsführer — der Geschäftsführer kann ein Nichtansässiger sein. Für Substanzzwecke (Nachweis, dass Geschäftsleitung und Kontrolle tatsächlich von Bulgarien aus ausgeübt werden) ist es jedoch wichtig, dass Vorstandsentscheidungen in Bulgarien dokumentiert werden und ein Geschäftsführer tatsächlich Managementfunktionen ausübt.
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